Wichtige Informationen für alle Eltern
Kreis Pinneberg - Fachdienst Jugend und Bildung
Wenn sie vom Kreisjugendamt die Gewährung einer "öffentlichen Förderung" im Sinne des (SGB VIII §23) für die Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder in der Kindertagespflege bekommen, dann greift nachfolgend genannte Regelung:
..."Das Einrichten und Unterstützen eines fachlich tragbaren Vertretungssystems ist für die Kindertagespflege unerlässlich und maßgeblich für die Verlässlichkeit dieser Betreuungsform. Der Gesetzgeber hat deswegen einen Anspruch auf Vertretung in
§ 23 SGB VIII formuliert, den der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das Jugendamt) zu gewährleisten hat. Dort heisst es:
"Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen."...
..."Diese Aufforderung richtet sich nicht an die Tagesmutter/dem Tagesvater, sondern an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe".
Prüfen sie bitte bereits bei Antragstellung einer laufenden Geldleistung nach, welche "Vertretungsregelung" vom Kreis Pinneberg angeboten wird!
Tagesmutter / Kinderbetreuung / Tagespflege im Bereich Moorrege, Heist, Holm, Hetlingen, Haseldorf, Haselau, Uetersen, Neuendeich, Tornesch, Appen, Pinneberg, Unterglinde, Schenefeld, Wedel, Hamburg