Partner

Wichtige Informationen für alle Eltern

Kreis Pinneberg - Fachdienst Jugend und Bildung

Wenn sie vom Kreisjugendamt die Gewährung einer "öffentlichen Förderung" im Sinne des (SGB VIII §23) für die Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder in der Kindertagespflege bekommen, dann greift nachfolgend genannte Regelung:


..."Das Einrichten und Unterstützen eines fachlich tragbaren Vertretungssystems ist für die Kindertagespflege unerlässlich und maßgeblich für die Verlässlichkeit dieser Betreuungsform. Der Gesetzgeber hat deswegen einen Anspruch auf Vertretung in
§ 23 SGB VIII formuliert, den der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das Jugendamt) zu gewährleisten hat. Dort heisst es:
"Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen."...
..."Diese Aufforderung richtet sich nicht an die Tagesmutter/dem Tagesvater, sondern an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe".

Prüfen sie bitte bereits bei Antragstellung einer laufenden Geldleistung nach, welche "Vertretungsregelung" vom Kreis Pinneberg angeboten wird!


 

 

 

 

 

 

 

 

 


Tagesmutter / Kinderbetreuung / Tagespflege im  Bereich Moorrege, Heist, Holm, Hetlingen, Haseldorf, Haselau, Uetersen, Neuendeich, Tornesch, Appen, Pinneberg, Unterglinde, Schenefeld, Wedel, Hamburg

 

Kontakt

Claudia Plötz
Grothar 24
25436 Moorrege
Mo. - Fr.: 08:00 bis 18:00 Uhr
Telefon: 04122 810101